KrWG-Novelle schafft Klagerecht für die örE
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) können zukünftig vor Gericht klagen. Ihnen wird durch die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) eine Klagebefugnis im Zusammenhang mit gewerblichen Sammlungen eingeräumt. Bisher hatten sie mangels wehrfähiger Rechtsposition keine Möglichkeit, gerichtlich gegen Bescheide vorzugehen. Dies wird sich nun durch Einführung des § 18 Abs. 8 KrWG ändern. Im Weiterlesen…