Unsere Spezialisierung liegt im Öffentlichen Wirtschaftsrecht.

Dabei zählen die drei wesentlichen Kompetenzfelder Öffentliche Hand, Bau- und Vergaberecht sowie Umwelt- und Energierecht zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten.

Als Teil des Besonderen Verwaltungsrechts regelt das Öffentliche Wirtschaftsrecht primär die Rechtsverhältnisse zwischen der Auftraggeber- bzw. Auftragnehmerseite und darüber hinaus sekundär die eigenwirtschaftlichen Betätigungen der öffentlichen Hand.

Staatliche Organisationen und Institutionen treten insbesondere durch die öffentliche Ausschreibung von Aufträgen als Akteure in den Wirtschaftskreislauf ein. Dabei zählen Bund, Länder, Kommunen und andere Verwaltungsträger in einigen Wirtschaftssektoren zu den Hauptauftraggebern der Privatwirtschaft. Um einerseits  den Wettbewerb und die Wirtschaftlichkeit zu wahren und um andererseits lnteressenskonflikten vorzubeugen, unterliegt dieses Beschaffungswesen der Beschaffungsträger einem speziellen Rechtsregime: dem Vergaberecht.

Im Bereich des Vergaberechts liegt die besondere Fachkompetenz unserer Rechtsanwaltskanzlei, die auf eine konsequente Spezialisierung und jahrelange praktische Erfahrung zurückzuführen ist. Wir bieten eine umfassende rechtliche Beratung in unseren Kompetenzfeldern, konzipieren und begleiten Vergabeverfahren und vertreten unsere Mandanten vor den Vergabenachprüfungsinstanzen. Selbstverständlich unterstützen wir auch in außergerichtlichen Prozessen, wie zum Beispiel Vergleichs- und Vertragsverhandlungen. Abgerundet wird unser Leistungsspektrum durch ein umfassendes Seminar- und Schulungsangebot zu Themen des Öffentlichen Wirtschaftsrechts.