Unsere Spezialisierung: Öffentliches Wirtschaftsrecht

Die DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist auf das Öffentliche Wirtschaftsrecht spezialisiert. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den drei zentralen Kompetenzfeldern: Öffentliche Hand, Bau- und Vergaberecht sowie Umweltrecht.

Als Teil des Besonderen Verwaltungsrechts regelt das Öffentliche Wirtschaftsrecht insbesondere die rechtlichen Beziehungen zwischen öffentlichen Auftraggeber und privaten Auftragnehmer und Auftragnehmerinnen. Darüber hinaus betrifft es auch die eigenwirtschaftlichen Betätigungen der öffentlichen Hand.

Staatliche Organisationen und Institutionen nehmen durch öffentliche Ausschreibungen aktiv am Wirtschaftsleben teil. In zahlreichen Sektoren zählen Bund, Länder, Kommunen sowie andere Verwaltungsträger zu den größten Auftraggeber der Privatwirtschaft. Um dabei Wettbewerb, Transparenz und Wirtschaftlichkeit sicherzustellen und Interessenkonflikten vorzubeugen, unterliegt das öffentliche Beschaffungswesen einem speziellen Rechtsrahmen – dem Vergaberecht.

Gerade im Vergaberecht liegt die besondere Expertise unserer Kanzlei. Diese basiert auf konsequenter Spezialisierung, wissenschaftlicher Tiefe und langjähriger praktischer Erfahrung. Wir bieten umfassende rechtliche Beratung in unseren Kompetenzfeldern, strukturieren und begleiten Vergabeverfahren und vertreten unsere Mandanten und Mandantinnen vor Vergabenachprüfungsinstanzen. Auch bei außergerichtlichen Verfahren – etwa in Vergleichs- oder Vertragsverhandlungen – stehen wir unseren Mandanten und Mandantinnen lösungsorientiert zur Seite.

Unser Leistungsspektrum wird ergänzt durch ein praxisnahes Angebot an Seminaren und Schulungen zu allen relevanten Themen des Öffentlichen Wirtschaftsrechts.