Wir beraten bei Vergaben von Bau- und Planungsleistungen.
Auch im Bereich des Bau- und Vergaberechts konzipieren und begleiten wir laufend nationale und EU-weite Vergabeverfahren von Planungs- und Bauleistungen. Inhaltlich beraten wir dabei beispielsweise zu folgenden Themenkomplexen:
- Durchführung und rechtliche Begleitung von Bauvergabeverfahren
- Gestaltung und Prüfung von Architekten und Architektinnen-, Generalplaner: und Generalplanerinnen- und Werkverträge
- Honorarfragen nach HOAI (Architekten- und Ingenieurhonorare)
- Vergabe- und beihilferechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Fördermitteln
Wir erstellen individuelle Vertragswerke und begleiten bei Bedarf auch Vertragsverhandlungen. In Nachprüfungsverfahren vertreten wir unsere Mandanten und Mandantinnen vor Vergabekammern sowie vor den zuständigen Vergabesenaten der Oberlandesgerichte.
Auch außerhalb der Vergabe stehen wir mit unserer Expertise zur Seite:
Im privaten Baurecht vertreten wir unsere Mandanten und Mandantinnen in selbstständigen Beweisverfahren, Mängelgewährleistungsprozessen sowie in Honorar- und Werklohnstreitigkeiten. Dabei gehören Regelungen der VOB ebenso wie das BGB-Werkvertragsrecht und die HOAI zu unserem juristischen Tagesgeschäft. Architektur- und Ingenieurbüros beraten wir insbesondere im Rahmen von Verhandlungsverfahren zur Angebotsoptimierung und zur Wahrung ihrer Rechte.
Im öffentlichen Baurecht begleiten wir die Durchführung komplexer Verfahren, z. B. bei:
- städtebaulichen Planungen und städtebaulichen Verträgen
- bauaufsichtlichem Einschreiten
- Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren
- Nachbarschaftsrecht und Denkmalschutz
- Fragen der Erschließung und Erschließungskosten
- Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen von Planungsverfahren
- Enteignungs- und Entschädigungsverfahren
- Normenkontrollverfahren gegen Bauleitpläne
Zudem beraten wir öffentliche Auftraggeber bei der Prüfung der vergaberechtskonformen Verwendung von Fördermitteln – präventiv und im Rahmen von Kontrollverfahren.