Am 30.09.2024 übermittelte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den mehrfach angekündigten und mit Spannung erwarteten Referentenentwurf zur Reform des Vergaberechts, das sog. Vergabetransformationspaket, an die Bundesressorts. Dieses Paket hat zum Ziel, Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu digitalisieren. Zugleich soll die öffentliche Beschaffung sozial, ökologisch und innovativ ausgerichtet werden.

Was nun nach dem „Ampel-Aus“ aus diesem Gesetzgebungsvorhaben wird, vermag man im Moment nicht vorherzusagen. Gleichwohl lohnt sich ein kurzer Blick auf die wesentlichen Inhalte, da diese den regulatorischen „Trend“ auch auf EU-Ebene beim Thema nachhaltige Beschaffung aufzeigen. Auch die dem „Bürokratieabbau“ dienenden Änderungen dürften mittelfristig nicht vom Tisch sein angesichts der anhaltenden Kritik an dem in Deutschland vorherrschenden Übermaß an Bürokratie.    

Das Vergabetransformationspaket besteht aus den vier folgenden Referentenentwürfen:

  1. Vergabetransformationsgesetz in Form eines Artikelgesetzes, welches Änderungen im 4. Teil des GWB und in den Vergabeordnungen, sowie weitere Folgeänderungen enthält.
  2. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (AVV Sozial und umweltbezogen nachhaltige Beschaffung), welche den neuen § 120a GWB und die darin enthaltene Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien in der öffentlichen Beschaffung stärkt.
  3. Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung.
  4. Neufassung der Erläuterungen zur Unterschwellenvergabeordnung.

Nachfolgend exemplarisch zwei Neuerungen:

Öffentliche Auftraggeber sollen künftig verbindlich mindestens ein soziales oder umweltbezogenes Kriterium im Vergabeverfahren berücksichtigen. Bisher stand dies weitgehend im Ermessen der Vergabestellen.

Flexibilisierung des mittelstandsfördernden Grundsatzes der Losvergabe, indem neben den wirtschaftlichen und technischen auch zeitliche Gründe eine Gesamtvergabe rechtfertigen können. Daneben: Reduzierung der Begründungstiefe für eine Gesamtvergabe („rechtfertigen“ statt „erfordern“).

Update:

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 27.11.2024, den Entwurf zu einem Gesetz zur Transformation des Vergaberechts beschlossen.

Dass die Gesetzentwürfe innerhalb dieser Legislaturperiode bis zum Beschluss gelangen, erscheint jedoch in Anbetracht  der wenigen verbleibenden Sitzungswochen des Bundestages bis zu den voraussichtlichen Neuwahlen am 23. Februar 2025 fraglich. Dies begründet sich auch in dem Umstand, dass bei dem zustimmungspflichtigen Gesetzespaket der Bundesrat berücksichtigt werden müsste, der innerhalb dieser Legislatur nur noch zweimal tagen wird.

Für Fragen steht Ihnen auch Ihre Ansprechpartnerin Frau Prof. Dr. Dageförde (zum Profil von Frau Prof. Dr. Dageförde) gerne zur Verfügung.