Am 30.09.2024 übermittelte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den mehrfach angekündigten und mit Spannung erwarteten Referentenentwurf zur Reform des Vergaberechts, das sog. Vergabetransformationspaket, an die Bundesressorts. Dieses Paket hat zum Ziel, Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu digitalisieren. Zugleich soll die öffentliche Beschaffung sozial, ökologisch und innovativ ausgerichtet werden.
Was nun nach dem „Ampel-Aus“ aus diesem Gesetzgebungsvorhaben wird, vermag man im Moment nicht vorherzusagen. Gleichwohl lohnt sich ein kurzer Blick auf die wesentlichen Inhalte, da diese den regulatorischen „Trend“ auch auf EU-Ebene beim Thema nachhaltige Beschaffung aufzeigen. Auch die dem „Bürokratieabbau“ dienenden Änderungen dürften mittelfristig nicht vom Tisch sein angesichts der anhaltenden Kritik an dem in Deutschland vorherrschenden Übermaß an Bürokratie.
Das Vergabetransformationspaket besteht aus den vier folgenden Referentenentwürfen:
- Vergabetransformationsgesetz in Form eines Artikelgesetzes, welches Änderungen im 4. Teil des GWB und in den Vergabeordnungen, sowie weitere Folgeänderungen enthält.
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (AVV Sozial und umweltbezogen nachhaltige Beschaffung), welche den neuen § 120a GWB und die darin enthaltene Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien in der öffentlichen Beschaffung stärkt.
- Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung.
- Neufassung der Erläuterungen zur Unterschwellenvergabeordnung.
Nachfolgend exemplarisch zwei Neuerungen:
Öffentliche Auftraggeber sollen künftig verbindlich mindestens ein soziales oder umweltbezogenes Kriterium im Vergabeverfahren berücksichtigen. Bisher stand dies weitgehend im Ermessen der Vergabestellen.
Flexibilisierung des mittelstandsfördernden Grundsatzes der Losvergabe, indem neben den wirtschaftlichen und technischen auch zeitliche Gründe eine Gesamtvergabe rechtfertigen können. Daneben: Reduzierung der Begründungstiefe für eine Gesamtvergabe („rechtfertigen“ statt „erfordern“).
Update: Transformationspaket wird der Diskontinuität zum Opfer fallen.
In seiner Stellungnahme vom 20.12.2024 stellte der Bundesrat fest, dass der Gesetzesentwurf dringend gebotene Ergänzungsvorschläge, die im Rahmen der Länderanhörung in das Gesetzesvorhaben eingebracht wurden, nicht enthielt und forderte eine dementsprechende Anpassung.
Die Bundesregierung stimmte den Vorschlägen des Bundesrates in ihrer Gegenäußerung nicht zu.
Da sich der Bundestag nach wie vor nicht mit dem Gesetzesentwurf beschäftigt hat, wird dieser dem Grundsatz der Diskontinuität unterfallen. Nach diesem Grundsatz gelten alle noch nicht abschließend behandelten Vorlagen am Ende einer Wahlperiode als erledigt. Das Vorhaben wird somit völlig neu in den sich aktuell neu konstituierenden Bundestag eingebracht werden müssen.
Für Fragen steht Ihnen auch Ihre Ansprechpartnerin Frau Prof. Dr. Dageförde (zum Profil von Frau Prof. Dr. Dageförde) gerne zur Verfügung.