Wir bieten umfassende Beratung in Belangen des Umwelt- und Abfallrechtsrechts.
Im Bereich des Umweltrechts begleiten wir kommunale Auftraggeber regelmäßig bei der rechtssicheren Gestaltung von Abfall- und Gebührensatzungen sowie bei der Vertragsgestaltung.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Beratung zu werthaltigen Abfallfraktionen und gewerblichen Sammlungen. Hier unterstützen wir mit:
- rechtlichen Stellungnahmen und Ablehnungsbescheiden
- Beschlussvorlagen für politische Gremien
- Checklisten zur Umsetzung von Anzeigeverfahren nach dem Abfall- und Straßenrecht.
Darüber hinaus beraten wir bei:
- immissionsschutzrechtlichen Verfahren
- der Durchführung von Umweltverträglichkeits- und Artenschutzprüfungen (national & europarechtlich)
- naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung und Kompensationsmaßnahmen
- bodenschutz- und wasserschutzrechtlichen Fragestellungen, insbesondere zur Altlastensanierung
- Fragen des Zugangs zu Umweltinformationen und der Umwelthaftung
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Konzeption und rechtliche Begleitung wettbewerblicher Verfahren zur Vergabe der Aufstellungsberechtigung für Abfallsammelbehälter (z. B. für Alttextilien), sei es in Form von Dienstleistungskonzessionen oder Dienstleistungsaufträgen. Wir entwickeln zudem Strategien für den rechtssicheren Umgang mit illegal aufgestellten Sammelcontainern und betreuen regelmäßig qualitätsorientierte Ausschreibungen von Abfallentsorgungsleistungen.
Ergänzt wird unser Beratungsangebot durch Spezialthemen wie:
- öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit in der Abfallwirtschaft (z. B. interkommunale Kooperation, Inhouse-Vergabe)