Allgemein
Neue Ökodesign-Verordnung stärkt die umweltfreundliche Beschaffung der öffentlichen Hand
Am 18. Juli 2024 ist die Ökodesign-Verordnung als ein wesentlicher Teil des Green Deals in Kraft getreten. Auf Basis dieser Verordnung wird die Europäische Kommission künftig Mindestanforderungen an die umweltorientierte Vergabe öffentlicher Aufträge festlegen – diese können technische Spezifikationen, Zuschlagskriterien, Auftragsausführungsbedingungen und Zielvorgaben, wie etwa den Rezyklat-Anteil der jährlichen Beschaffung, Weiterlesen…