OVG Lüneburg: Konzept „Wertstoffinseln aus einer Hand“ ist rechtswidrig
Die Umsetzung des Konzepts „Wertstoffinseln aus einer Hand“ in Hannover ist ermessensfehlerhaft. Dies hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 19.02.2015 (Az. 7 LC 63/13) entschieden. Es hat der Berufung eines Abfallunternehmers stattgegeben, mit der dieser die Feststellung beantragt hatte, dass die Ablehnung seines Antrags auf Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von bis zu 500 Alttextilcontainern an 280 Standorten im Gebiet der Landeshauptstadt rechtswidrig ist. (mehr …)