Allgemein
EU-Schwellenwert ab 01.01.2024 leicht erhöht
Alle zwei Jahre überprüft die europäische Union die Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren und passt Sie den aktuellen Gegebenheiten an. Dies ist nun wieder geschehen, sodass ab dem 01.01.2024 neue Schwellenwerte zu beachten sind. Zu Beginn eines jeden Vergabeverfahrens hat der Auftraggeber nach Maßgabe des § 3 VgV eine Schätzung des Weiterlesen…