Die Niedersächsische Landesregierung hat am 22.01.2019 mit dem Ziel der Reduzierung des Verwaltungsaufwands für die Wirtschaft und die Vergabestellen einen Gesetzesentwurf zur Novellierung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) sowie zur Änderung von § 55 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung (LHO) zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

Mit dem Gesetzesentwurf soll nunmehr auch in Niedersachsen die Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) eingeführt werden, welche für die Vergaben von Bund und Bundesbehörden bereits zum 02.09.2017 in Kraft getreten ist (siehe hierzu unseren Blogbeitrag sowie die vergleichende Übersicht der Einführung der UVgO in den Ländern von Vergabe24). Die UVgO selbst regelt das Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte (<221.000 EUR) und ist mit 54 Paragraphen im Vergleich zur bisher in Niedersachsen geltenden VOL/A – 1. Abschnitt mit lediglich 20 Paragraphen deutlich umfangreicher. Zudem sind mit dem nun erstellten Gesetzesentwurf einige weitere Änderungen im Bereich des Zuwendungsrechts, der Sektorenvergabe und des Eingangsschwellenwerts verbunden (siehe hierzu auch die Newsmeldung des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums).

Den vollständigen Gesetzesentwurf finden Sie hier. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung und damit der Ablösung der VOL/A – 1. Abschnitt durch die UVgO wird im Herbst 2019 gerechnet.

Für nähere Informationen, rechtliche Beratung sowie Schulungsmöglichkeiten speziell zur UVgO und ihrer zukünftigen Anwendung in Niedersachsen steht Ihnen Rechtsanwältin Dr. Angela Dageförde (Tel. 0511 590975-60) gern zur Verfügung.

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