EuGH: Kein Recht auf Gleichbehandlung für Drittstaaten-Unternehmen ohne internationales Übereinkommen
Wirtschaftsteilnehmer aus einem Drittstaat, die keine internationale Übereinkunft mit der EU im Bereich des öffentlichen Auftragswesens geschlossen haben, können sich nicht auf Gleichbehandlung ihrer Angebote berufen. So entschied der EuGH am 22.10.2024 in der Rechtssache C-652/22. In der Entscheidung wird hervorgehoben, dass Unternehmen aus Drittstaaten, die mit der EU entsprechende Weiterlesen…