Wir beraten und vertreten die öffentliche Hand.

Zu unseren Mandanten zählen insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen, Landesbehörden sowie Zweckverbände. Inhaltlich geht es in der Beratung der öffentlichen Hand beispielsweise um:

  • Abfallentsorgungsleistungen
  • Beschaffung von IT – Hardware
  • Beschaffung von Kommunalfahrzeugen
  • Gründung und Beauftragung gemischtwirtschaftlicher Unternehmen
  • Rettungsdienstleistungen
  • Kindertagesstättenbetriebe
  • Personenverkehrsdienstleistungen

Wir befähigen jedoch auch Unternehmen, die als Bieter an öffentlichen Ausschreibungenteilnehmen, mit unserem Know-How dahingehend, zum einen die formalen Hürden eines Vergabeverfahrens erfolgreich zu meistern und zum anderen, ihre Bieterrechte zu erkennen und durchzusetzen. Wir sensibilisieren Sie als privaten Wirtschaftsteilnehmer etwa dahingehend, fehlende qualitative Umweltaspekte in Ausschreibungen einzufordern.

Zu dem Kompetenzfeld der öffentlichen Hand zählen wir aber auch die vergabe- und kartellrechtliche Beratung und Vertretung im Gesundheitswesen. Dabei fungieren wir als vertrauensvoller Ansprechpartner von gesetzlichen Krankenkassen und Universitätskliniken, indem wir sie bei der Konzeptionierung und Durchführung EU-weiter Vergabeverfahren für Medizintechnik, Arzneimittelverträgen und weitere komplexe Dienstleistungen begleiten.