Wir beraten und vertreten die öffentliche Hand.
Zu unseren Mandanten zählen insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen, Landesbehörden sowie Zweckverbände. Inhaltlich geht es in der Beratung der öffentlichen Hand beispielsweise um:
- Vergabeverfahren im Bereich der Abfallentsorgung
- Beschaffung von IT-Hardware und digitalen Infrastrukturen
- Ausschreibungen für Kommunalfahrzeuge und Betriebsdienstleistungen
- Gründung und Beauftragung gemischtwirtschaftlicher Unternehmen
- Vergabe von Rettungsdienstleistungen
- Organisation und Betrieb von Kindertageseinrichtungen
- Ausschreibungen im öffentlichen Personenverkehr
Darüber hinaus unterstützen wir auch Unternehmen, die sich als Bieter an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen. Wir befähigen sie dazu, die formalen Anforderungen eines Vergabeverfahrens rechtssicher zu erfüllen, ihre Bieterrechte zu erkennen und durchzusetzen. Ebenso sensibilisieren wir private Wirtschaftsteilnehmer und Wirtschaftsteilnehmerinnen dafür, etwa fehlende qualitative oder umweltbezogene Anforderungen in Ausschreibungen zu identifizieren und nachzufragen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der vergabe- und kartellrechtlichen Beratung im Gesundheitswesen. Hier begleiten wir gesetzliche Krankenkassen, Universitätskliniken und weitere öffentliche Einrichtungen bei der Konzeption und Durchführung komplexer EU-weiter Vergabeverfahren – etwa zur Beschaffung von Medizintechnik, bei Arzneimittelverträgen oder im Bereich sonstiger medizinischer Dienstleistungen.
Als erfahrene Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen stehen wir der öffentlichen Hand auf allen Ebenen kompetent, pragmatisch und lösungsorientiert zur Seite.