DSD unterliegt im Rechtsstreit auf Herausgabe der PPK-Verkaufsverpackungen erneut vor Gericht
Das Landgericht Hildesheim hat heute die gegen den Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim gerichtete Klage von DSD auf Feststellung des Miteigentums und Herausgabe von PPK abgewiesen.
Noch zu Jahresanfang war die Duale System Deutschland GmbH (DSD) im Streit um das Eigentum an PPK-Verkaufsverpackungen mit einer Klage vor dem Landgericht Ravensburg gescheitert (vgl. Teilurteil vom 30.1.2014 – 4 O 260/12).
Nunmehr hat auch das LG Hildesheim heute den Hauptantrag auf Feststellung zum Eigentum abgewiesen (Teilurteil vom 29.8.2014 – 4 O 247/13) und DSD im übrigen an das zuständige Verwaltungsgericht verwiesen. DSD hatte gegen den von der Kanzlei DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht im Prozess vertretenen Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim (ZAH) als örE geklagt und wollte feststellen lassen, (mehr …)