Die niedersächsische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) in den Landtag eingebracht (Drucksache 19/9899).
Als Serviceleistung der Kanzlei DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht findet sich in diesem PDF eine Synopse, in der die aktuelle und die von der Landesregierung geplante Fassung des NTVergG gegenübergestellt wird.
Schwerpunkte des Reformvorhabens sind
- Anpassungen an die Änderungen der UVgO und der VOB/A, die in diesem Blog bereits behandelt wurden (§ 3 NTVergG-E),
- umfassende Neuregelungen zur Tariftreue beziehungsweise zu Mindestarbeitsbedingungen (§§ 4 bis 6 bzw. § 14a NTVergG-E),
- die Anhebung der Aufgreifschwelle von 10 % auf 20 % (§ 7 Satz 2 NTVergG-E),
- eine detaillierte Vorschrift zur umweltverträglichen und klimafreundlichen Beschaffung (§ 10 NTVergG-E) und
- die Beschränkung der Informations- und Wartepflicht auf Bauaufträge (§ 16 Abs. 1 Satz 1 NTVergG-E).
Für Fragen steht Ihnen auch Ihre Ansprechpartnerin Frau Prof. Dr. Dageförde (zum Profil von Frau Prof. Dr. Dageförde) gerne zur Verfügung.