Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 08.05.2026 dem vom Bundestag verabschiedeten Vergabebeschleunigungsgesetz zugestimmt.
Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 23.4.2026 beschlossenen Vergabebeschleunigungsgesetz zugestimmt. Damit kann das Gesetz nun wie vom Bundestag verabschiedet umgesetzt werden. Ziel der Reform ist es, öffentliche Vergabeverfahren künftig einfacher, schneller und stärker digitalisiert auszugestalten.
Bis zur abschließenden Entscheidung blieb offen, ob das Gesetzgebungsverfahren nochmals verzögert werden würde. Hintergrund war insbesondere die Diskussion um den sogenannten Losgrundsatz. Der Verkehrsausschuss des Bundesrates hatte empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen, da er die Regelungen zum Losgrundsatz für nicht ausreichend hielt. Nach Auffassung des Ausschusses sollte der Losgrundsatz gegenüber der vom Bundestag beschlossenen Fassung dahingehend erweitert werden, dass zeitliche Gründe für sämtliche öffentliche Auftraggeber als eigenständiger Ausnahmegrund anerkannt werden können. Außerdem sollte die Voraussetzung für eine Gesamtvergabe abgesenkt werden, indem diese nicht mehr „erforderlich“, sondern lediglich „gerechtfertigt“ sein muss. Hilfsweise wurde vorgeschlagen, die vom Bundestag vorgesehene Ausnahme vom Losgrundsatz auch auf Straßeninfrastrukturprojekte der Länder und Kommunen zu erstrecken.
Darüber hinaus beantragte das Saarland die Einberufung des Vermittlungsausschusses, um § 113 GWB um eine Rechtsverordnungsermächtigung zu ergänzen. Diese sollte Vorgaben für die verpflichtende Beschaffung von in Deutschland und der Europäischen Union produzierten Erzeugnissen schaffen, insbesondere im Hinblick auf emissionsarme Grundstoffe wie Stahl und Zement.
Letztlich folgte der Bundesrat diesen Vorschlägen jedoch nicht und stimmte dem Gesetz zu. Der Bundesrat forderte die Bundesregierung auf, die Aufzählung in § 97a Absatz 4 GWB zeitnah zu erweitern. Dadurch sollen die in Absatz 3 vorgesehenen Ausnahmen vom Losgrundsatz aus „zeitlichen Gründen“ künftig auch auf Vergabeverfahren in bestimmten weiteren Infrastrukturbereichen Anwendung finden. Erfasst werden sollen insbesondere Straßeninfrastrukturvorhaben in der Baulast von Ländern und Kommunen, darunter vor allem Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen sowie Ersatzneubauten von Brücken, ebenso wie Personenbahnhöfe.
Mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz soll die öffentliche Beschaffung einfacher, schneller und flexibler werden. Die Wirtschaft soll jährlich um fast 100 Millionen Euro und die öffentliche Verwaltung um rund 280 Millionen Euro entlastet werden. Vorgesehen sind insbesondere reduzierte Nachweispflichten, vereinfachte Vergabeunterlagen und höhere Wertgrenzen für Direktaufträge. Zudem wird die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen erleichtert und die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie von Start-ups an öffentlichen Vergabeverfahren gestärkt.
Das Gesetz muss nun noch ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Derzeit ist davon auszugehen, dass das Vergabebeschleunigungsgesetz zum 1.7.2026 in Kraft tritt.
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