„Geschickte“ Versendung der Bieterinformation: Rügefrist nicht verkürzt!
Wählt ein Auftraggeber den Zeitpunkt der Bieterinformation so, dass sich die Frist für die Einreichung eines Nachprüfungsantrags faktisch auf wenige Tage verkürzt, ist es ihm verwehrt, sich mit Erfolg auf eine Verletzung der Rügeobliegenheit zu berufen. Dies entschied kürzlich das OLG Düsseldorf (Beschl. v. 05.11.2014 – Verg 20/14).
Im zugrunde liegenden Fall wurde die Telefax-Bieterinformation am Gründonnerstag, den 17.04.2014 gegen 17 Uhr, an die unterlegene Bieterin versandt. (mehr …)