Bundestag beschließt Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts
Am 17.12.2015 hat der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts beschlossen (BT-Drucks. 18/6281). Das Gesetz dient der Umsetzung des europäischen Pakets zur Modernisierung des Vergaberechts (also der Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe 2014/24/EU, der Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung 2014/25/EU und der Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen 2014/23/EU). Die Umsetzung hat bis April 2016 zu erfolgen. Das Gesetz stellt eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinien dar. Der 4. Teil des GWB, der seit 1999 das gesetzliche Fundament des deutschen Vergaberechts für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte darstellt, wird erheblich erweitert und umfasst die §§ 97 bis 184, beinhaltet also mehrere Dutzend zusätzlicher Paragraphen. (mehr …)