VK Lüneburg: Keine Nachforderung fehlender Hersteller- und Typenbezeichnungen
Fabrikats-, Hersteller- und Typenbezeichnungen sind Kernbestandteil des Angebots und dürfen daher nicht nachgefordert werden. Dies entschied die Vergabekammer Lüneburg in ihrem Beschluss vom 24.08.2015 – Az. VgK-28/2015. Sie wies damit einen Nachprüfungsantrag eines unterlegenen Bieters zurück, der aufgrund fehlender Angaben im Leistungsverzeichnis in der ersten Wertungsstufe vom Verfahren ausgeschlossen wurde.