Angela Dageförde berät chinesische Regierung zu umweltfreundlicher öffentlicher Beschaffung

Für die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) berät Dr. Angela Dageförde im Rahmen eines Expert-Hearings am 23.8.2012 in Peking die Rechtsabteilung der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission (NDRC). Das Expert-Hearing wird es Führungskräften der Rechtsabteilung sowie entsprechenden Fachabteilungen des NDRC ermöglichen, den chinesischen Reformprozess durch die Vermittlung deutscher Erfahrungen im Bereich „Umweltfreundliche Beschaffung“ zu unterstützen und (mehr …)

OLG Düsseldorf bestätigt seine Rechtsprechung zum Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers

Dem öffentlichen Auftraggeber steht das Bestimmungsrecht zu, ob und welchen Gegenstand er wie beschaffen will. Solange er dabei die Grenzen beachtet und nicht – offen oder versteckt – ein bestimmtes Produkt bevorzugt (und andere Anbieter diskriminiert), ist er bei dieser Bestimmung im Grundsatz frei. Der Auftraggeber muss im Vorfeld seiner Ausschreibung auch grundsätzlich keine Markterforschung oder Markterkundung vornehmen, ob eine andere als die von ihm gewählte Lösung möglich ist. (mehr …)

Dokumentations- und Informationspflichten im Vergaberecht

Der öffentliche Auftraggeber beschafft nach dem Transparenzgebot des § 97 Abs. 1 GWB Waren, Bau- und Dienstleistungen im Wege transparenter Vergabeverfahren. Wichtige Ausprägungen des Transparenzgebots sind

  • die Bekanntmachungspflichten im Vorfeld und im Nachgang der Vergabe (die gerade im Bereich unterhalb der Schwellenwerte für EU-weite Vergaben, also im nationalen Bereich, durch die neuen Vergabe- und Vertragsordnungen eine erhebliche Aufwertung erfahren haben),
  • die Pflicht zur Führung eines Vergabevermerks, in dem die Vorgehensweise im Verfahren, die einzelnen Maßnahmen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen aufgezeichnet sein müssen. Insbesondere im Falle eines Nachprüfungsverfahrens kommt dem Vergabevermerk eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zu, ist er doch binnen kurzer Frist der Vergabekammer mit den Vergabeakten vorzulegen.

Das Seminar, das Dr. Angela Dageförde für den vhw am 26.4.2012 in Stuttgart durchführt, befasst sich (mehr …)

Vertiefungsseminar zur Wertung von Angeboten bei Bauvergabeverfahren (VOB/A 2009)

Für den vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Berlin führt Frau Dr. Dageförde am 17.4.2012 im Congress Centrum Hannover ein Vertiefungsseminar zur Angebotswertung bei Bauvergabeverfahren durch. Nähere Informationen erhalten Sie über den folgenden Link: http://www.vhw.de/seminare/seminardetail/seminar/NS120803-Vertiefungsseminar_zur_Wertung_von_Angeboten_beiBauvergabeverfahren_VOBA_2009/

Praxisleitfaden „Umweltschutz im öffentlichen Vergabeverfahren“: Ihr Begleiter durch die umweltfreundliche Beschaffung.

Dieser Praxisleitfaden bietet einen klaren Aufbau entlang des üblichen Ablaufs eines Vergabeverfahrens – von der Vorbereitung des Verfahrens bis zum Zuschlag. Aufgrund seiner leicht verständlichen Darstellungsweise ist er auch für den juristischen Laien geeignet. Um den praktischen Nutzen zu steigern, Weiterlesen…

Bei linearer Umrechnung des Preises im Wertungsgefüge keine Bekanntgabe von Unterkriterien notwendig

Wird in einem Wertungsgefüge mehrerer Zuschlagskriterien der Preis linear in eine Punktewertung umgerechnet, muss dies nicht vorher in den Unterkriterien bekannt gemacht werden. Dies wäre nur dann notwendig, wenn von einer linearen Umrechnung abgewichen werden sollte. Das OLG Schleswig-Holstein gibt damit einer Beschwerde des zunächst bezuschlagten Bieters gegen die Entscheidung der Vergabekammer statt. (mehr …)

Arzneimittelrabattverträge ausschreibungspflichtig! – auch bei Abschluss „mit allen Herstellern“

Arzneimittelrabattverträge sind auch dann ausschreibungspflichtig, wenn die Krankenkasse einen Vertrag „mit allen Herstellern“ anbietet. Die Einordnung als Rahmenvereinbarung setzt nach der Vergabekoordinierungsrichtlinie nicht voraus, dass der Auftraggeber eine Auswahlentscheidung trifft, oder andersherum formuliert, einem pharmazeutischen Unternehmer Exklusivität gewährt. Damit unterfällt auch der allen Herstellern angebotene Vertrag als Rahmenvereinbarung dem Vergaberecht. (mehr …)