Einführung eines bundesweiten Wettbewerbsregisters
Am 28.07.2017 wurde das Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) im Bundesgesetzblatt I Nr. 52 veröffentlicht und ist damit am 29.07.2017 überwiegend in Kraft getreten.
Mit dem Gesetz erfolgt die Einrichtung eines bundesweiten Wettbewerbsregisters in Form einer elektronischen Datenbank beim Bundeskartellamt. Das Register ermöglicht dem Auftraggeber eine schnelle und leichte Prüfung über das Vorliegen von Ausschlussgründen bietender Unternehmen bei der Vergabe von Aufträgen und Konzessionen. So erfolgt durch eine elektronische Abfrage, ob das Unternehmen Wirtschaftsdelikte oder andere schwere Straftaten begangen hat, die einen Ausschluss vom Vergabeverfahren rechtfertigen.
Eingetragen werden sowohl Delikte, die nach (mehr …)




