Angebote verbundener Unternehmer
Mehrere Angebote verbundener Unternehmen, welche in dem selben Vergabeverfahren abgegeben werden, stellen eine Gefahr für den Wettbewerb dar. Sie sind deshalb nur zulässig, wenn sie komplett eigenständig und unabhängig voneinander erstellt wurden. In dem aktuellen Fall, welcher im Januar 2023 vom Bayrischen Obersten Landesgericht entschieden wurde, ging um zwei verbundene Weiterlesen…