BGH: Bieter haben Anspruch auf Preisprüfung bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten

Der Bundesgerichtshof hat sich am 31.01.2017 (X ZB 10/16) mit der Reichweite des Bieterschutzes bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten auseinandergesetzt. Danach haben unterlegene Bieter nunmehr einen Anspruch auf Einhaltung der Pflicht zur Prüfung unangemessen niedriger Angebote. Der BGH hat ferner die Erfordernisse für die Zulässigkeit eines entsprechenden Nachprüfungsantrages deutlich gemindert und zum Zwischenverfahren über die Entscheidung zur Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen umfassend Stellung bezogen.

Zum Fall:

Die Berliner Feuerwehr führte als Vergabestelle eine Ausschreibung durch, die schwerpunktmäßig (mehr …)

Angebotswertung anhand von einfachen Schulnoten zulässig

BGH kippt bisherige Schulnotenrechtsprechung des OLG Düsseldorf Der BGH hat mit Beschluss vom 04.04.2017 (Az.: X ZB 3/17) festgestellt, dass bei einer Auftragsvergabe die Wertungskriterien von Angeboten auch nach Form und Maßgabe von Schulnoten festgelegt werden können. Ausgangspunkt dieser Entscheidung war eine Divergenzvorlage des OLG Dresden (Beschl. vom 02.02.2017, Az.: Weiterlesen…