Fernwärme: Preisänderungsklauseln dürfen nicht einseitig durch öffentliche Bekanntmachung geändert werden
Das OLG Frankfurt hat in einem Urteil vom 21.03.2019, Az. 6 U 190/17 festgestellt, dass ein Fernwärmeversorgungsunternehmen zu einer einseitigen Änderung einer vertraglich vereinbarten Preisänderungsklausel nicht befugt ist. Auch eine Änderung aufgrund einer öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 4 Abs. 2 AVB FernwärmeV sei unzulässig. Das OLG Frankfurt ist der Ansicht, Weiterlesen…