Entscheidungen
BGH: Bieter haben Anspruch auf Preisprüfung bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten
Der Bundesgerichtshof hat sich am 31.01.2017 (X ZB 10/16) mit der Reichweite des Bieterschutzes bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten auseinandergesetzt. Danach haben unterlegene Bieter nunmehr einen Anspruch auf Einhaltung der Pflicht zur Prüfung unangemessen niedriger Angebote. Der BGH hat ferner die Erfordernisse für die Zulässigkeit eines entsprechenden Nachprüfungsantrages deutlich gemindert und zum Zwischenverfahren über die Entscheidung zur Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen umfassend Stellung bezogen.
Zum Fall:
Die Berliner Feuerwehr führte als Vergabestelle eine Ausschreibung durch, die schwerpunktmäßig (mehr …)