Prüfung der Angemessenheit der Angebotspreise: Abkehr von der 20%-Aufgreifschwelle?
Die Prüfung der Angemessenheit der Angebotspreise ist eine Obliegenheit des öffentlichen Auftraggebers, welche andere Bieter geltend machen können, wenn sie konkrete Anhaltspunkte für die Annahme eines unauskömmlichen Angebotes haben (siehe z. B. BGH 2017). Die bislang übliche Art und Weise, Weiterlesen…





