Keine „zweite“ zweite Chance
Fehlende Unterlagen kann ein Bieter nur einmal nachreichen. Eine zweite Chance hat er nicht. Nach einer Entscheidung der Vergabekammer des Bundes aus dem Frühjahr 2022 darf ein Bieter, der sein Angebot bereits abgegeben hat, fehlende Unterlagen einmalig nachreichen, sofern der Weiterlesen…