Thüringen setzt in der Ersten Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge die Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben herauf. Die Änderung trat am 24.07.2015 in Kraft. Die bisherige Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge können Sie hier einsehen.

Als Reaktion auf die derzeitige und zukünftige Flüchtlingssituation soll die Vergabe von Bau- und Dienstleistungen, die der Unterbringung, Sicherheit, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen dienen, effektiver und unbürokratischer erfolgen können. Zu diesem Zweck wurden die Wertgrenzen für die Durchführung Beschränkter Ausschreibungen und Freihändiger Vergaben wie folgt geändert:

Beschränkte Ausschreibungen
Bauleistungen: Anhebung von 150.000 € auf 3.000.000 €
Dienst- und Lieferleistungen: Anhebung von 50.000 € auf 180.000 €

Freihändige Vergaben
Bauleistungen: Anhebung von 50.000 € auf 3.000.000 €
Dienst- und Lieferleistungen: Anhebung von 20.000 € auf 180.000 €

Bei der Beschränkten Ausschreibung kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der Bieter, die er zur Angebotsabgabe auffordert, im Vorfeld beschränken. Das am wenigsten formstrengste Verfahren stellt die Freihändige Vergabe dar, im Rahmen derer der öffentliche Auftraggeber in Verhandlungen mit dem zuvor von ihm ohnehin schon beschränkten Bieterkreis eintreten kann. Unterhalb der neuen Wertgrenzen ist die Anwendung dieser Verfahren zum Zweck der Flüchtlingshilfe ohne weitere Einzelbegründung zulässig. Die vollständige Erste Änderungs-VV kann hier eingesehen werden. Sie gilt zunächst befristet bis zum 31.12.2015.

Für nähere Informationen steht Ihnen gern Rechtsanwältin Dr. Angela Dageförde (Tel. 0511 590975-60) zur Verfügung.