„Paukenschlag“ aus Rheinland-Pfalz: Einführung der Nachprüfung von Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte
Am 01.06.2021 trat die rheinland-pfälzische Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen in Kraft (GVBl. S. 123). Hiermit hat der Landesgesetzgeber (erstmals) eine gesetzlich definierte Möglichkeit zur Überprüfung von Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte geschaffen. Rheinland-Pfalz ist damit das erste westliche Bundesland, das einen derartigen Rechtsschutz im Vergaberecht eingeführt hat. Weiterlesen…




