Recycelte Produkte bekommen Vorrang in der öffentlichen Beschaffung
Die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) schafft neue Instrumente im Einsatz gegen die Ressourcenverschwendung. Ziel der Gesetzesänderung ist es, die Abfallvermeidung und das Recycling voranzutreiben. Daher müssen öffentliche Stellen künftig ökologisch vorteilhafte Erzeugnisse bei der Beschaffung bevorzugen. Bisher schrieb § 45 Abs. 1 KrWG a.F. den öffentlichen Beschaffungsstellen lediglich vor, dass Weiterlesen…