Das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung verlängert laut Pressemitteilung vom 28.08.2020 die im April 2020 eingeführten Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Vergabeverfahren in der niedersächsischen Wertgrenzenverordnung (NWertVO) bis zum 31.03.2021.

Ursprünglich befristet bis zum 30.09.2020 hatte Wirtschaftsminister Bernd Althusmann im April die Auftragswertgrenzen der NWertVO deutlich erhöht. So gelten bis Ende März 2021 für bestimmte Vergabeverfahren in Niedersachsen folgende, veränderte Auftragswertgrenzen:

  • Bauleistungen bis 3 Millionen Euro: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb (bisher je nach Gewerk 50.000 bis 150.000 Euro)
  • Bauleistungen bis 1 Million Euro: Freihändige Vergabe (bisher 25.000 Euro)
  • Dienst- und Lieferleistungen unter EU-Schwellenwerten: Freie Verfahrenswahl
  • Besonders dringliche Dienst- und Lieferleistungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie unter 214.000 Euro (EU-Schwellenwert): Direktkauf

Ziel dieser Maßnahme ist laut Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums vom 07.04.2020, Vergabeverfahren „massiv zu erleichtern“ sowie die niedersächsischen Vergabestellen in die Lage zu versetzen, „besonders dringliche Leistungen so schnell wie möglich beschaffen“ zu können. Die Verlängerung der Maßnahme soll im Laufe des Septembers im Niedersächsischen Ministerialblatt bekannt gemacht werden.

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