Aufbauend auf der bereits bestehenden Ökodesign-Richtlinie der EU haben sich Vertreter des EU-Parlaments und des Rates im Dezember 2023 in Trilog-Verhandlungen darauf geeinigt, den Anwendungsbereich mittels einer Ökodesignverordnung auszuweiten.

Das Ziel der Ökodesignvorschriften besteht darin, die Reparatur und das Recycling von Produkten und deren Herstellung unter nachhaltigen Bedingungen zu fördern, um den Ressourcenverbrauch zu minimieren. Um diese Ziele zu erreichen, sollen Vernichtungsverbote ausgesprochen und Transparenzvorschriften geschaffen werden.

Nach dem Verordnungsentwurf dürften beispielsweise unverkaufte Kleidung und Schuhe nicht einfach zerstört werden. Diese Vorschrift gelte für große Unternehmen nach einer Frist von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung, für mittlere Unternehmen nach sechs Jahren. Für kleinere Unternehmen könnten Ausnahmen vorgesehen werden.

Die Verhandlungsparteien erwägen weiterhin, derartige Vernichtungsverbote auf andere Bereiche auszuweiten. In den Trilog-Vereinbarungen wurde eine Liste vereinbart, welche Produkte vorrangig behandelt werden sollten. Diese Liste betroffener Produkte wird angeführt von Eisen, Stahl und Aluminium, gefolgt von Textilien, Möbeln und Reifen usw. Die Vorgaben für die einzelnen Produktgruppen sollten durch delegierte Rechtsakte festgelegt werden dürfen und sodann jeweils innerhalb von maximal 18 Monaten auf dem Markt umzusetzen sein. Bei Verstößen blieben die Mitgliedstaaten verantwortlich zur Sanktionierung, wobei auch hier sind gewisse Harmonisierungen geplant seien.

Um Transparenz zu schaffen, sollten große Unternehmen zudem verpflichtet werden, jährlich offenzulegen, wie viele unverkaufte Produkte sie übrig hätten und vernichteten oder weggäben und woraus dieser Überschuss resultierte. Zusätzlich solle ein digitaler Produktpass inklusive Reparaturindex Verbrauchern die Möglichkeit geben, sich besser über die Nachhaltigkeit von Produkten informieren und vergleichen zu können.

PKW, die durch andere Vorschriften wie das SaubFahrzBeschG abgedeckt sind, sowie Produkte im Bereich der militärischen oder nationalen Sicherheit fielen nicht in den Geltungsbereich.

Eine endgültige Entscheidung der EU-Kommission und des Rates wird noch vor den Europawahlen im Juni 2024 erwartet.

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