Ab Dezember 2023 gilt in Niedersachsen die neue Verwaltungsvorschrift zur nachhaltigen Beschaffung. Diese richtet sich bindend an die Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung und die nachgeordneten Behörden, soll aber auch anderen Auftraggebern, vor allem Kommunen, Orientierung bieten und kann durch diese entsprechend angewandt werden.

Ziel ist es, den Beschaffungssektor insgesamt durch die Einführung von Nachhaltigkeitsbestimmungen dazu zu bringen, langfristiger in Bezug auf Kosten und CO2-Emissionen zu denken. Dadurch soll der deutsche Markt zukunftsorientiert und wettbewerbsfähig bleiben. Die an Landesbehörden gerichtete Anwendungsvorschrift orientiert sich dafür stark an der AVV-Klima, welche eine klimaneutrale Beschaffung für Bundesbehörden vorsieht.

Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies betonte bei der Vorstellung der neuen Verwaltungsvorschrift, dass bislang bei nur 12 Prozent der öffentlichen Aufträge, die bundesweit unterhalb der Schwellenwerte ausgeschrieben werden, Angaben zu Nachhaltigkeitskriterien gemacht wurden.

Die neue Verwaltungsvorschrift soll dies in Niedersachsen ändern und trotz des Fokusses auf das wirtschaftlichste Angebot eine umfassende und zukunftsorientierte Perspektive sicherstellen. Die Wirtschaftlichkeit eines Angebots soll dafür nicht ausschließlich anhand des Preises bewertet werden. Zukünftig sollten Angebote, die im Moment als preisgünstigste und wirtschaftlichste erscheinen, in Bezug auf die Vollkosten der Produkte über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg überprüft werden.

Dabei müssen qualitative Aspekte wie die Haltbarkeit eines Produkts und der CO2-Ausstoß von Produktion, Transport, Verwendung und Entsorgung berücksichtigt werden. Im Rahmen einer ökologischen Prüfung ist vor allem die Recyclingfähigkeit eines Produkts von großer Bedeutung.
Innovative Lösungen sollen honoriert und gesellschaftliche Auswirkungen betrachtet werden. Die soziale Komponente umfasst dabei alle Aspekte von der Arbeitsumgebung und dem Wohlbefinden der beteiligten Personen bis hin zur Förderung von sozialer Gerechtigkeit und fairem Handel.

Beispielhaft sollen Arbeitsgeräte ergonomisch und barrierefrei gestaltet werden und Nutzwerte, welche nicht monetär erfassbar sind, anhand von Bewertungstabellen konkret festgelegt werden. Beim Bauen sollten Recycling- und ökologische Baustoffe in Betracht gezogen werden und im Lebensmittelsektor saisonale und biologische Produkte bevorzugt werden.

So sollen auch Unternehmen unterstützt werden, welche bereits jetzt nachhaltig agieren, dadurch aber ein auf den ersten Blick teureres Angebot abgeben müssen, um wirtschaftlich zu handeln und somit bislang einen schwierigen Stand im allgemeinen Wettbewerb haben. Trotzdem gibt es Ausnahmen von diesen Vorgaben, zum Beispiel bei Dringlichkeitsvergabe oder Direktaufträgen. Dennoch umfasst das Spektrum von Kriterien, welche Bieter zukünftig in ihre Angebote aufnehmen müssen, um erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen (zumindest von Landesbehörden) teilzunehmen, eine breite Palette. Zu empfehlen sind die Anwendungshinweise und Erläuterungen, die das Land Niedersachsen zu der Verwaltungsvorschrift herausgegeben hat.
 
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