Vergabeerleichterungen wegen Corona-Pandemie – Erhöhte Wertgrenzen werden verlängert
Zu Beginn der Corona-Pandemie wurden die für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen maßgeblichen Wertgrenzen, bei deren Unterschreitung von dem im Vergaberecht grundsätzlich geltenden Vorrang der öffentlichen Ausschreibung ohne weitere Begründung abgewichen werden kann, erhöht. Die ursprünglich bis zum 31. März 2021 befristeten angehobenen Werte sind nun aufgrund der Weiterlesen…