Gesetzesbeschluss im Bundeskabinett: Wer Produkte aus Einwegplastik auf den Markt bringt, muss sich künftig an den Kosten für die Müllbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen.

Bislang trägt die Allgemeinheit die Kosten für die Reinigung und Entsorgung von Wegwerfprodukten aus Plastik. Ab dem Jahr 2025 soll sich dies ändern: Das Bundeskabinett beschloss am 02.11.2022, dass Hersteller von Produkten aus Einwegplastik ab dem Frühjahr 2025 jährlich eine Abgabe in einen zentralen Fonds einzahlen sollen. Aus dem Fonds, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird, können Kommunen Mittel erhalten, um ihre Kosten für die Abfallbewirtschaftung zu decken. „Wer sein Geschäft darauf stützt, Wegwerfprodukte aus Plastik auf den Markt zu bringen, soll sich an den Sammlungs- und Reinigungskosten der Kommunen beteiligen“, erklärt Bundesumweltministerin Steffi Lemke nach dem Kabinettsbeschluss. Zu den Wegwerfprodukten aus Plastik zählen unter anderem Tabakprodukte mit plastikhaltigen Filtern, Getränkebecher und To-go-Lebensmittelbehälter.

Wie hoch die Abgabe für die einzelnen Unternehmen sein wird, soll sich nach der Art und Menge der Produkte richten, die der Hersteller im vorherigen Kalenderjahr auf den Markt gebracht hat. Die Regierung rechnet mit einer jährlichen Fondshöhe von 450 Millionen Euro. Laut Bundesumweltministerium sind die konkrete Höhe der Sätze sowie das Auszahlungssystem an die Kommunen derzeit jedoch noch in Arbeit.

Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesentwurf basiert auf der EU-Einwegkunststoffrichtlinie und muss noch durch den Bundestag. Die Zustimmung des Bundesrates ist hingegen nicht erforderlich.

Für Fragen steht Ihnen Ihr Ansprechpartner Herr RA Jörg Rüdiger (zum Profil von Herrn RA Jörg Rüdiger) gern zur Verfügung.
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