Corona-Update: BMWi zur beschleunigten Beschaffung oberhalb des EU-Schwellenwertes
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erklärt bei Beschaffungen oberhalb des EU-Schwellenwertes im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie die Voraussetzungen des Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 14 Abs. 4, 17 Vergabeverordnung (VgV) für erfüllt. Weiterlesen…



