Nordrhein-Westfälisches Tariftreuegesetz verfassungswidrig?
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) mit der Landesverfassung Nordrhein-Westfalens nicht vereinbar. Deshalb legte es das TVgG-NRW dem Verfassungsgerichtshof in Münster zur Prüfung vorgelegt. Das TVgG-NRW verpflichtet Anbieter von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) dazu, ihren Arbeitnehmern mindestens den Lohn zu zahlen, der in einem sogenannten „repräsentativen“ Tarifvertrag vereinbart ist. (mehr …)