Am 17.12.2015 hat der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts beschlossen (BT-Drucks. 18/6281). Das Gesetz dient der Umsetzung des europäischen Pakets zur Modernisierung des Vergaberechts (also der Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe 2014/24/EU, der Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung 2014/25/EU und der Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen 2014/23/EU). Die Umsetzung hat bis April 2016 zu erfolgen. Das Gesetz stellt eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinien dar. Der 4. Teil des GWB, der seit 1999 das gesetzliche Fundament des deutschen Vergaberechts für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte darstellt, wird erheblich erweitert und umfasst die §§ 97 bis 184, beinhaltet also mehrere Dutzend zusätzlicher Paragraphen. Dies liegt insbesondere daran, dass in dem GWB nunmehr (quasi „vor die Klammer gezogen“) das gesamte Vergabeverfahren, zwar nicht im Detail, aber in Grundzügen abgebildet wird: Geregelt werden dort die allgemeinen Grundsätze des Vergaberechts, der Anwendungsbereich, die Vergabeverfahrensarten, die grundsätzliche Anforderungen an Eignung und Zuschlag, die Gründe für die Auswahl von Vergabeverfahren und schließlich Richtlinien für die Kündigung und Änderung von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen während der Laufzeit. Ferner werden nunmehr einige bislang nicht geregelte Aspekte in das GWB aufgenommen, so u. a. die seit langem notwendige Regelung zur Inhouse-Vergabe und zur horizontalen Zusammenarbeit (Stichwort: Interkommunale Zusammenarbeit). Schließlich gibt es Vorgaben zur Statistik, interessanterweise auch für nationale Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte, sowie Grundaussagen zur elektronischen Kommunikation.

Die detaillierten Verfahrensregeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen in den einzelnen Phasen des Vergabeverfahrens werden in verschiedenen – von einer Mantelverordnung umfassten – Verordnungen geregelt. Diese liegen bislang nur in einem Referenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit Bearbeitungsstand 9.11.2015 vor.

Für nähere Informationen steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Angela Dageförde (0511 590975-60) gern zur Verfügung.