Dienstleistungskonzession genießt Schutzwirkung des § 17 Abs. 3 Nr. 3 S. 3 KrWG
Überwiegende öffenltiche Interessen stehen einer gewerblichen Sammlung auch dann entgegen, wenn die diskriminierungsfreie und transparente Vergabe von Entsorgungsleistungen im Wettbewerb erheblich erschwert oder unterlaufen wird. Hierunter fallen auch Dienstleistungskonzessionen in der Abfallwirtschaft. Dies hat das Verwaltungsgericht Ansbach in seinen Urteilen vom 18.6.2014 (AN 11 K 14.00611, AN 11 K 14.00612, AN K 14.00407) ausdrücklich anerkannt und dabei unter anderem auf den Aufsatz von Dageförde in AbfallR 2014, 22 hingewiesen. Dieser Beitrag (mehr …)