Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kommt!
Mit der Veröffentlichung und Einführung der einheitlichen Europäischen Durchführungsverordnung („European Single Procurement Document“) am 06.01.2016 im Rahmen der neuen EU-Vergaberichtlinien (2014/24/EU) genügt für die Teilnahme an einer Ausschreibung bald die Einreichung der neuen einheitlichen EU-Eigenerklärung. In Deutschland sind vom Gesetzgeber dafür zwar nun die Voraussetzungen zu schaffen, die Anwendung der EEE durch die Teilnehmer an Ausschreibungen geschieht aber auf freiwilliger Basis.