Umwelt
BGH: Macht der Auftraggeber keine Angaben zu einer möglichen Kontamination des Bodens, darf der Auftragnehmer von einem unbelasteten Boden ausgehen!
Die Klägerin wurde im Jahr 2006 von den Beklagten (einem Landkreis, einem Abwasserzweckverband und einer Gemeinde) im Rahmen eines Vergabeverfahrens mit dem Ausbau einer Kreisstraße beauftragt. Im Bereich einer Ortsdurchfahrt ist die Klägerin im Rahmen ihrer Tiefbauarbeiten auf kontaminierten Boden gestoßen und verlangt eine zusätzliche Vergütung, da sie das kontaminierte Aushubmaterial nicht zum Wiedereinbau verwenden kann und (mehr …)