Öffentliche Auftraggeber haben hinsichtlich europaweiter Vergabeverfahren demnächst neue Schwellenwerte zu beachten. Diese wurden von der EU-Kommission nun in den Delegierten Verordnungen (EU) 2015/2170, 2015/2171 und 2015/2172 mit Wirkung zum 01.01.2016 festgesetzt. Die neuen Schwellenwerte lauten wie folgt:

  • Bauaufträge
    5.225.000 EUR statt bisher 5.168.000 EUR

  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge
    209.000 EUR statt bisher 207.000 EUR
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Sektoren
    418.000 EUR statt bisher 414.000 EUR
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge von obersten und oberen Bundesbehörden
    135.000 EUR statt bisher 134.000 EUR

Für nähere Informationen steht Ihnen gern Rechtsanwältin Dr. Angela Dageförde (Tel. 0511 590975-60) zur Verfügung.

Categories: Allgemein