Allgemein
BGH: Kein Schadensersatz nach gravierendem Kalkulationsirrtum des Bieters im öffentlichen Ausschreibungsverfahren
Ein öffentlicher Auftraggeber verstößt dann gegen die ihm durch § 241 Abs. 2 BGB auferlegten Rücksichtnahmepflichten im Vergabeverfahren, wenn er einen Bieter an der Ausführung des Auftrages zu einem nicht ansatzweise auskömmlichen Preis festhalten will, der auf einem erheblichen Kalkulationsirrtum beruht. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 11.11.2014 (Az.: X ZR 32/14) auf einer Linie mit den vorangegangenen Entscheidungen (LG Hannover, 24. Juni 2013, Az.: 19 O 90/12 und OLG Celle vom 20. Februar 2014 Az.: 5 U 109/13) entschieden. (mehr …)