BGH: Kein Schadensersatz nach gravierendem Kalkulationsirrtum des Bieters im öffentlichen Ausschreibungsverfahren

Ein öffentlicher Auftraggeber verstößt dann gegen die ihm durch § 241 Abs. 2 BGB auferlegten Rücksichtnahmepflichten im Vergabeverfahren, wenn er einen Bieter an der Ausführung des Auftrages zu einem nicht ansatzweise auskömmlichen Preis festhalten will, der auf einem erheblichen Kalkulationsirrtum beruht. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 11.11.2014 (Az.: X ZR 32/14) auf einer Linie mit den vorangegangenen Entscheidungen (LG Hannover, 24. Juni 2013, Az.: 19 O 90/12 und OLG Celle vom 20. Februar 2014 Az.: 5 U 109/13) entschieden. (mehr …)

„Geschickte“ Versendung der Bieterinformation: Rügefrist nicht verkürzt!

Wählt ein Auftraggeber den Zeitpunkt der Bieterinformation so, dass sich die Frist für die Einreichung eines Nachprüfungsantrags faktisch auf wenige Tage verkürzt, ist es ihm verwehrt, sich mit Erfolg auf eine Verletzung der Rügeobliegenheit zu berufen. Dies entschied kürzlich das OLG Düsseldorf (Beschl. v. 05.11.2014 – Verg 20/14).

Im zugrunde liegenden Fall wurde die Telefax-Bieterinformation am Gründonnerstag, den 17.04.2014 gegen 17 Uhr, an die unterlegene Bieterin versandt. (mehr …)

EuGH: Mitglieder aus privaten Sozialträgern machen ein „In-House“-Geschäft unzulässig

Eine gemeinnützige Vereinigung, an der auch private Sozialträger beteiligt sind, kann nicht freihändig beauftragt werden. Der Auftrag ist vielmehr auszuschreiben. Die Voraussetzungen des „In-House“-Geschäfts liegen nicht vor.

Dies urteilte der EuGH am 19.06.2014 in der Rechtssache C-574/12 in seiner Antwort auf die Vorlagefrage des Supremo Tribunal Administrativo (Oberstes Verwaltungsgericht Portugals). (mehr …)

Neue Vergaberichtlinien vom Europäischen Parlament verabschiedet

Am Mittwoch, den 15.01.2014, stimmten in Straßburg die Abgeordneten des Europäischen Parlaments mehrheitlich den neuen EU-Vergaberichtlinien zu, nachdem diese bereits im Juni 2013 mit dem Rat der Europäischen Union vereinbart wurden. Konkret handelt es sich um die

  • Neufassung der Richtlinie über die klassische öffentliche Auftragsvergabe (Modernisierung der Richtlinie 2004/18/EG),
  • Richtlinie über die Sektorenauftragsvergabe (Modernisierung der Richtlinie 2004/17/EG),
  • gänzlich neue, eigenständige Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen.

Bei diesen bereits 2011 von der EU-Kommission vorgeschlagenen Vergaberichtlinien handelt es sich um die größte Reform (mehr …)

Anpassung der Schwellenwerte für EU-Vergaben ab 1.1.2014

Ab dem 1.1.2014 gelten neue Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren: Öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge sind dann EU-weit auszuschreiben, wenn das Auftragsvolumen den Betrag von 207.000 EUR erreicht oder übersteigt (bis 31.12.2013 liegt dieser Wert noch bei 200.000 EUR). Im Sektorenbereich steigt der Wert von 400.000 EUR auf 414.000 EUR. Für Bauaufträge Weiterlesen…

Neue EU-Vergaberichtlinien bald in Kraft

Die aktuelle Novellierung der europäischen Vergabekoordinierungsrichtlinien steht vor dem Abschluss. Am 17.07.2013 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) den Kompromisstexten der drei Richtlinien des Pakets zur Modernisierung des EU-Vergaberechts, auf die man sich im Trilogverfahren verständigt hatte, zugestimmt. Lediglich kleinere sprachliche Anpassungen sind noch im Rahmen der sprachjuristischen Prüfung Weiterlesen…

Wertgrenzen unterhalb der EU-Schwellenwerte bleiben in Niedersachsen unverändert

Die seinerzeit im Rahmen des Konjunkturpakets eingeführten Wertgrenzen unterhalb der geltenden EU-Schwellenwerte für Bauaufträge (VOB/A) sowie Liefer- und Dienstleistungen (VOL/A)  des Landes Niedersachsen vom 16.12.2008 (Beschl. D. LReg. v. 16.12.2008) sind mit Gem. RdErl.  d. MW, d. StK u. d. übr. Min. v. 03.12.2012, 16-32570, erneut – wiederum bis zum Weiterlesen…

OLG Düsseldorf bestätigt seine Rechtsprechung zum Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers

Dem öffentlichen Auftraggeber steht das Bestimmungsrecht zu, ob und welchen Gegenstand er wie beschaffen will. Solange er dabei die Grenzen beachtet und nicht – offen oder versteckt – ein bestimmtes Produkt bevorzugt (und andere Anbieter diskriminiert), ist er bei dieser Bestimmung im Grundsatz frei. Der Auftraggeber muss im Vorfeld seiner Ausschreibung auch grundsätzlich keine Markterforschung oder Markterkundung vornehmen, ob eine andere als die von ihm gewählte Lösung möglich ist. (mehr …)