Anpassung der Schwellenwerte für EU-Vergaben ab 1.1.2014

Ab dem 1.1.2014 gelten neue Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren: Öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge sind dann EU-weit auszuschreiben, wenn das Auftragsvolumen den Betrag von 207.000 EUR erreicht oder übersteigt (bis 31.12.2013 liegt dieser Wert noch bei 200.000 EUR). Im Sektorenbereich steigt der Wert von 400.000 EUR auf 414.000 EUR. Für Bauaufträge Weiterlesen…

Neue EU-Vergaberichtlinien bald in Kraft

Die aktuelle Novellierung der europäischen Vergabekoordinierungsrichtlinien steht vor dem Abschluss. Am 17.07.2013 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) den Kompromisstexten der drei Richtlinien des Pakets zur Modernisierung des EU-Vergaberechts, auf die man sich im Trilogverfahren verständigt hatte, zugestimmt. Lediglich kleinere sprachliche Anpassungen sind noch im Rahmen der sprachjuristischen Prüfung Weiterlesen…

Wertgrenzen unterhalb der EU-Schwellenwerte bleiben in Niedersachsen unverändert

Die seinerzeit im Rahmen des Konjunkturpakets eingeführten Wertgrenzen unterhalb der geltenden EU-Schwellenwerte für Bauaufträge (VOB/A) sowie Liefer- und Dienstleistungen (VOL/A)  des Landes Niedersachsen vom 16.12.2008 (Beschl. D. LReg. v. 16.12.2008) sind mit Gem. RdErl.  d. MW, d. StK u. d. übr. Min. v. 03.12.2012, 16-32570, erneut – wiederum bis zum Weiterlesen…

OLG Düsseldorf bestätigt seine Rechtsprechung zum Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers

Dem öffentlichen Auftraggeber steht das Bestimmungsrecht zu, ob und welchen Gegenstand er wie beschaffen will. Solange er dabei die Grenzen beachtet und nicht – offen oder versteckt – ein bestimmtes Produkt bevorzugt (und andere Anbieter diskriminiert), ist er bei dieser Bestimmung im Grundsatz frei. Der Auftraggeber muss im Vorfeld seiner Ausschreibung auch grundsätzlich keine Markterforschung oder Markterkundung vornehmen, ob eine andere als die von ihm gewählte Lösung möglich ist. (mehr …)

Dokumentations- und Informationspflichten im Vergaberecht

Der öffentliche Auftraggeber beschafft nach dem Transparenzgebot des § 97 Abs. 1 GWB Waren, Bau- und Dienstleistungen im Wege transparenter Vergabeverfahren. Wichtige Ausprägungen des Transparenzgebots sind

  • die Bekanntmachungspflichten im Vorfeld und im Nachgang der Vergabe (die gerade im Bereich unterhalb der Schwellenwerte für EU-weite Vergaben, also im nationalen Bereich, durch die neuen Vergabe- und Vertragsordnungen eine erhebliche Aufwertung erfahren haben),
  • die Pflicht zur Führung eines Vergabevermerks, in dem die Vorgehensweise im Verfahren, die einzelnen Maßnahmen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen aufgezeichnet sein müssen. Insbesondere im Falle eines Nachprüfungsverfahrens kommt dem Vergabevermerk eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zu, ist er doch binnen kurzer Frist der Vergabekammer mit den Vergabeakten vorzulegen.

Das Seminar, das Dr. Angela Dageförde für den vhw am 26.4.2012 in Stuttgart durchführt, befasst sich (mehr …)

Bei linearer Umrechnung des Preises im Wertungsgefüge keine Bekanntgabe von Unterkriterien notwendig

Wird in einem Wertungsgefüge mehrerer Zuschlagskriterien der Preis linear in eine Punktewertung umgerechnet, muss dies nicht vorher in den Unterkriterien bekannt gemacht werden. Dies wäre nur dann notwendig, wenn von einer linearen Umrechnung abgewichen werden sollte. Das OLG Schleswig-Holstein gibt damit einer Beschwerde des zunächst bezuschlagten Bieters gegen die Entscheidung der Vergabekammer statt. (mehr …)