Alle zwei Jahre überprüft die europäische Union die Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren und passt Sie den aktuellen Gegebenheiten an. Dies ist nun wieder geschehen, sodass ab dem 01.01.2024 neue Schwellenwerte zu beachten sind.

Zu Beginn eines jeden Vergabeverfahrens hat der Auftraggeber nach Maßgabe des § 3 VgV eine Schätzung des Auftragsvolumens vorzunehmen. Nur solche Aufträge deren Netto-Auftragswerte einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, sind EU-weit auszuschreiben.

Bei Auftragsvolumina unterhalb der Schwellenwerte wird eine EU-weite Ausschreibung nicht für notwendig erachtet. Dies rührt daher, dass angenommen wird, dass es nur wenige Bieter gäbe, für welche sich der Aufwand grenzüberschreitenden Tätigwerdens bei verhältnismäßig geringem Auftragsvolumen derart lohnen würde, dass sie sich überhaupt an einem EU-weiten Verfahren beteiligen würden. Es fehlt also an der sogenannten Binnenmarktrelevanz.

Überschreitet der geschätzte Netto-Auftragswert jedoch den einschlägigen EU-Schwellenwert, muss EU-weit ausgeschrieben werden. Die Mindeststandards für EU-weite Vergabeverfahren setzt der europäische Gesetzgeber; seine Vorgaben sind in nationales Vergaberecht umgesetzt worden.

Die Verordnungen 2023/2495/EU, 2023/2496/EU, 2023/2497/EU und 2023/2510/EU vom 15.11.2023 gelten ab dem 01.01.2024 zunächst für die Jahre 2024/2025 und legen die neuen EU-Schwellenwerte fest:

  • Öffentliche Bauaufträge:
    • 5.538.000 EUR
  • Liefer- und Dienstleistungen
    • für obere und oberste Bundesbehörden: 143.000 EUR
    • für alle übrigen öffentlichen Auftraggeber: 221.000 EUR
    • für Sektorenauftraggeber: 443.000 EUR
  • Soziale und besondere Dienstleistungen
    • für öffentliche Auftraggeber: 750.000 EUR
    • für Sektorenauftraggeber: 1.000.000 EUR
  • Konzessionen:
    • 5.538.000 EUR

Insgesamt kann festgestellt, werden, dass die Schwellenwerte im Vergleich zu den letzten zwei Jahren jeweils etwas gestiegen sind und damit der allgemeinen Preissteigerung Rechnung tragen.

Für Fragen steht Ihnen auch Ihre Ansprechpartnerin Frau Prof. Dr. Dageförde (zum Profil von Frau Prof. Dr. Dageförde) gerne zur Verfügung.