Aufgrund der hohen Anzahl an Geflüchteten, welche im Jahr 2023 in Deutschland Schutz suchten und im Jahr 2024 erwartet werden, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in einem aktuellen Rundschreiben nochmals auf die mögliche Anwendung der Regelungen zur Dringlichkeitsvergabe in diesem Bereich hingewiesen.

Im Jahr 2023 seien im Vergleich zum Vorjahr 51% mehr Asylanträge gestellt worden. Zudem gäbe es ein andauerndes Fluchtgeschehen aus der Ukraine. Dies führe laut BMWK zu einer Erschöpfung der Kapazitäten der Flüchtlingsunterbringung in der Bundesrepublik.

Dies nahm das BMWK zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass weiterhin die Möglichkeit bestände, Vergabeverfahren für die Bereitstellung von Unterbringungsmöglichkeiten für Schutzsuchende im Dringlichkeitsvergabeverfahren durchzuführen. Es verwies hierfür auf Rundschreiben aus dem Jahr 2015 und 2022 und eine Mitteilung der Europäischen Kommission zu diesem Thema.  

Hervorgehoben wird, dass die Lage als eine solche eingestuft werden könne, die die Verantwortlichen nicht hätten voraussehen können. Deshalb käme oberhalb der Schwellenwerte für derartige Aufträge eine Verkürzung der Angebotseinreichungsfrist auf 15 Tage in Betracht (§ 15 Abs. 3 VgV) und die Fristen für Teilnahmeanträge könnten im beschleunigten Verfahren auf ebenfalls 15 Tage verkürzt werden (§ 16 Abs. 3 und Abs. 7; § 17 Abs. 3 und Abs. 8 VgV).

Unterhalb der Schwellenwerte könne die Lage entsprechend als nicht voraussehbarer Umstand die Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb nach § 8 Abs. 4 Nr. 9 UVgO begründen.
Für bestehende Verträge verweist das BMWK auf § 132 Abs. 2 GWB. Hiernach können Aufträge bei Einverständnis beider Parteien ohne erneutes Vergabeverfahren verlängert oder wertmäßig ausgeweitet werden.  

Öffentliche Auftraggeber werden also durch das BMWK aktiv angehalten, die vergaberechtlichen Möglichkeiten zu nutzen und kurzfristig neue Kapazitäten zur Unterbringung von Schutzsuchenden zu schaffen, um den betroffenen Personen eine angemessene Unterbringung zu ermöglichen.

Für Fragen steht Ihnen auch Ihre Ansprechpartnerin Frau Prof. Dr. Dageförde (zum Profil von Frau Prof. Dr. Dageförde) gerne zur Verfügung.