Um das Land zukunftsfähig auszurichten, erließ Baden-Württemberg ein erstes Entlastungspaket zum Bürokratieabbau und der Verwaltungsmodernisierung. Die darin festgesetzten Maßnahmen orientieren sich an   Vorschlägen verschiedener zu diesem Zwecke eingesetzter Arbeitsgruppen.

Das Land selbst betitelte diese Initiative als „Ernte der low hanging fruits und weiterführende Aktivitäten“.

Im Vergaberecht besteht die wesentlichste Änderung in der Anhebung der Schwellenwerte für nationale Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwelle. Dies führt zu einer Ausweitung der niedrigschwelligen Vergabeverfahren. Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Land und Kommunen können bis zu einem Auftragswert in Höhe von 221.000 EUR (d. h. bis zum EU-Schwellenwert!) im Wege der beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, bei kommunalen Bauleistungen (also nicht solchen des Landes selbst) gilt dies nunmehr bei Vergaben im Wert von bis zu 1. Mio. EUR.

Das Land schätzt, dass diese Änderung jährlich bis zu 5000 weitere Verfahren, immerhin ein Drittel der kommunalen Vergaben, beträfe. Die Verfahren würden schneller und für den Auftraggeber mit weniger Aufwand verbunden. Zusammen mit weiteren Verfahrensvereinfachungen für die Auftraggeber und geringeren Anforderungen an Nachweise und Kriterien im Verfahren setzt Baden-Württemberg so auf Wirtschaftsvorteile durch Entlastungen.

Dies korrespondiert mit den Forderungen der kommunalen Spitzenverbände und des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), welche sich erst jüngst im Bezug auf das Gesetzgebungsverfahren zur Netto-Null-Industrie-Verordnung der EU kritisch gegenüber einer weiteren Verkomplizierung von Vergabeverfahren geäußert hatten. Baden-Württemberg hat die Chance genutzt, im Rahmen seiner Möglichkeiten – also bei den Verfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte –  Bürokratie abzubauen und den öffentlichen Einkauf zu vereinfachen.  

Für Fragen steht Ihnen auch Ihre Ansprechpartnerin Frau Prof. Dr. Dageförde (zum Profil von Frau Prof. Dr. Dageförde) gerne zur Verfügung.