Zahlreiche niedersächsische Krankenhäuser können mit Fördergeldern von Bund und Land in Millionenhöhe rechnen (die HAZ berichtete in der Ausgabe vom 24.2.2017). Die hannoversche Vergaberechtsexpertin Rechtsanwältin Angela Dageförde stellt immer wieder fest, dass es den geförderten Bauherren nicht leicht fällt, die hohen Anforderungen beim Umgang mit Zuwendungen einzuhalten. Dr. Dageförde, beim hannoverschen Anwaltsverein als Beirat für Vergaberecht zuständig, erläutert, dass geförderte Auftraggeber solche Gelder nach den einschlägigen Vorschriften sparsam und wirtschaftlich verwenden müssen. Dienstleistungsaufträge ab 209.000 € und Bauaufträge mit einem Volumen von mehr als 5,225 Mio. € müssen zudem europaweit ausgeschrieben und in einem förmlichen Verfahren vergeben werden. Fehler bei der Auftragsvergabe können zu erheblichen Zeitverlusten und schlimmstenfalls zum Verlust von Fördergeldern führen, da Fördermittelgeber die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorgaben zunehmend restriktiv kontrollieren. Dr. Dageförde: „Zum Zeitpunkt der Mittelverwendungskontrolle durch die Förderinstitutionen ist es aber zu spät, um noch korrigierend einzugreifen. Fördermittelempfänger sind daher gut beraten, rechtzeitig die Weichen für korrekte Vergabeverfahren zu stellen, um die zugesagten Mittel auch dauerhaft behalten zu können.“

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