UVgO veröffentlicht
Am 2.1.2017 wurde die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im Bundesanzeiger amtlich veröffentlicht (BAnz AT 7.2.2017 B1). Seit dem 16.1.2017 ist sie auch auf der Homepage des BMWi online verfügbar. Es gibt Erläuterungen des BMWi zur UVgO, die ebenfalls im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden (BAnz AT 7.2.2017 B2). Für die öffentlichen Auftraggeber gilt die UVgO aber noch nicht unmittelbar mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Der Bund und jedes einzelne Bundesland müssen vielmehr noch einen sogenannten Anwendungsbefehl in den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie in den jeweiligen Landeshaushaltsordnungen (LHO) oder den Landesvergabegesetzen aussprechen und die UVgO damit in Kraft setzen. Der Bund hat angekündigt, die UVgO im Frühjahr 2017 in Kraft setzen zu wollen. Die kommunalen Auftraggeber müssen darauf achten, (mehr …)