EuGH: Mindestlohn in Rheinland-Pfalz bei öffentlichen Aufträgen ist rechtmäßig
Die Verpflichtung in einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, wonach Auftragnehmer bei der Erfüllung öffentlicher Aufträge ihren Arbeitnehmern einen festgelegten Mindestlohn zu zahlen haben, steht mit dem Unionsrecht in Einklang. Dies urteilte der EuGH am 17.11.2015 (Rs. C-115/14). Öffentliche Auftraggeber dürfen also für die Ausführung ihrer Aufträge eine Mindestentgeltverpflichtung als Bedingung bei der Auftragsvergabe verlangen.