Neufassung von § 3a VOB/A: Neue Wertgrenzen ab dem 01.01.2026 (?)
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat am 16.12.2025 im Bundesanzeiger bekanntgegeben, dass § 3a Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) neugefasst wird. Kern der Änderung ist die Anhebung und Vereinheitlichung der Wertgrenzen, die als Zulässigkeitsvoraussetzungen bestimmter Verfahrensarten bei der Vergabe von Bauleistungen im Unterschwellenbereich dienen. Die Weiterlesen…







