Zum 01.01.2027 wird bei der Bezirksregierung Münster erstmals eine einheitliche Vergabekammer Nordrhein-Westfalen eingerichtet und damit erstmals eine zentrale Zuständigkeit für Nachprüfungsverfahren im gesamten Land Nordrhein-Westfalen geschaffen. Mit ihrer Errichtung werden die bislang bestehenden Vergabekammern Rheinland und Westfalen aufgelöst und in der neuen landesweiten Vergabekammer zusammengeführt.

Um den Übergang in diese neue Struktur möglichst reibungslos zu gestalten, ist ein gestufter Prozess vorgesehen, in dessen Rahmen neue sowie anhängige Verfahren der bisherigen Vergabekammern schrittweise an die neue Vergabekammer Nordrhein-Westfalen übergehen.

Die Vergabekammer Rheinland ist zwischen dem 01.01.2026 und dem 30.06.2026 für Neueingänge von Nachprüfungsanträgen aus dem Regierungsbezirk Köln zuständig.

Seit dem 01.01.2026 ist die Vergabekammer Westfalen für Nachprüfungen von Vergabeverfahren aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf zuständig. Ab dem 01.07.2026 betrifft dies auch Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln, sodass die Vergabekammer Westfalen ab diesem Zeitpunkt für alle Neueingänge an Nachprüfungsanträgen in Nordrhein-Westfalen zuständig ist.

Die neue Vergabekammer Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung in Münster wird ab dem 01.01.2027 schließlich landesweit für die Nachprüfung von Vergabeverfahren zuständig sein. Alle Verfahren, die am 01.01.2027 bei den bisher bestehenden Vergabekammern Rheinland oder Westfalen anhängig sind, gehen in diesem Zuge ohne weiteren Handlungsbedarf auf die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen über.

Zusammenfassend stellen sich die Zuständigkeiten wie folgt dar:

  • Zuständigkeit Vergabekammer Rheinland:
    • 01.01.2026 – 30.06.2026 für Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln.
  • Zuständigkeit Vergabekammer Westfalen:
    • ab 01.01.2026 für Neueingänge aus den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold, Münster und Düsseldorf.
    • ab 01.07.2026 für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen.
  • Zuständigkeit Vergabekammer Nordrhein-Westfalen:
    • ab 01.01.2027 für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen sowie für alle vor der Vergabekammer Westfalen oder der Vergabekammer Rheinland anhängigen Nachprüfungsverfahren.

Zu weiteren relevanten Änderungen im Vergaberecht in NRW verweisen wir auf unseren Blogbeitrag „§ 75a GO NRW – Mehr Freiheit im Unterschwellenbereich“

Für Fragen steht Ihnen auch Ihre Ansprechpartnerin Frau Dr. Werpers (zum Profil von Frau Dr. Werpers) gerne zur Verfügung.