Verstoß gegen Ökodesign-Vorschriften kann künftig zum Ausschluss von Vergabeverfahren führen!
Die Bundesregierung hat dem Bundesrat den Entwurf für ein neues „Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung von Produkten (Ökodesign-Gesetz – ÖkodesignG)“ und eine Änderung des GWB-Vergaberechts vorgelegt. Auftraggeber sollen Unternehmen gemäß § 20 ÖkodesignG-E aus dem Vergabeverfahren ausschließen dürfen, wenn das Unternehmen oder eine Person, die dem Unternehmen zuzurechnen ist, gegen Weiterlesen…







