Informationszugang des Bieters zur Begründung der vergaberechtlichen Bewertung des eigenen Angebots
Wer bei einem Vergabeverfahren ein Angebot abgibt, kann im Nachgang verlangen, Einblicke in die behördliche Bewertung seines Angebots zu bekommen. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden (Urt. v. 17.12.2025 – 10 C 5.24), dass ein Bieter nach Abschluss eines Vergabeverfahrens einen Anspruch auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) haben kann. Weiterlesen…







