EuGH: Mitglieder aus privaten Sozialträgern machen ein „In-House“-Geschäft unzulässig
Eine gemeinnützige Vereinigung, an der auch private Sozialträger beteiligt sind, kann nicht freihändig beauftragt werden. Der Auftrag ist vielmehr auszuschreiben. Die Voraussetzungen des „In-House“-Geschäfts liegen nicht vor.
Dies urteilte der EuGH am 19.06.2014 in der Rechtssache C-574/12 in seiner Antwort auf die Vorlagefrage des Supremo Tribunal Administrativo (Oberstes Verwaltungsgericht Portugals). (mehr …)