Ein neuer Leitfaden des Umweltbundesamts (UBA) stellt öffentlichen Auftraggebern Informationen und Empfehlungen zur Verfügung, wie sie Umweltaspekte bei der Beschaffung von Telefongeräten in ihren Vergabe- und Vertragsunterlagen berücksichtigen können.

In der öffentlichen Verwaltung erfolgt ein Großteil der Kommunikation über Telefonanlagen. Diese können aus mehreren tausend Endgeräten wie Telefonen oder Faxgeräten bestehen. Bisher waren sie meist analog oder über das digitale Telekommunikationsnetz angeschlossen. Zunehmend werden die Telefonanlagen in der öffentlichen Verwaltung auf die sogenannte „Voice over IP“-Technik umgestellt, deren Anschluss über Internetleitungen (IP, d.h. Internet Protokoll) erfolgt. Der Austausch der Technik hat zur Folge, dass Vergabeverfahren zur Beschaffung durchgeführt werden müssen.

Moderne Telefonanlagen mit einer Vielzahl von Endgeräten können einen hohen Energie- und Ressourcenbedarf aufweisen. Zum einen benötigen sie eine erhebliche Menge an Hardware, die oft aus wertvollen und knappen Materialien besteht. Zum anderen können die modernen „Voice over IP“-Telefone aufgrund erweiterter Funktionen bis zu fünfmal mehr Energie verbrauchen als herkömmliche Telefonanlagen. Da die Berücksichtigung von umweltbezogenen Aspekten bei der Beschaffung von energieverbrauchsrelevanten Waren im Vergaberecht vorgeschrieben ist, müssen öffentliche Auftraggeber diese Aspekte bei der Beschaffung von Telefonanlagen einbeziehen.

Unterstützung und Hilfe dabei bietet ein Leitfaden des UBA, der im Frühjahr 2022 erschienen ist. Er enthält Empfehlungen für die umweltfreundliche Beschaffung von Telefonanlagen und „Voice over IP“-Telefonen. Unter den Gesichtspunkten Energieeffizienz, Ressourcenschonung, Langlebigkeit, Kompatibilität und Materialanforderungen liefert er Hinweise sowie Vorschläge, die ein öffentlicher Auftraggeber in seine Leistungsbeschreibung einbeziehen kann. Zum Beispiel kann gefordert werden, dass Telefonanlagen so aufgebaut sein müssen, dass sie durch den einfachen Austausch einzelner funktionsuntüchtiger Teile repariert werden können. Es kann weiterhin vorgegeben werden, dass die Anlage recycelbar sein muss und nicht aus bestimmten Kunststoffen bestehen darf. Durch die Vorgabe einer Ausbau- und Erweiterungsfähigkeit der Hard- und Software kann die Langlebigkeit der Anlage sichergestellt werden. Ferner kann den Bietern aufgegeben werden, den Energieverbrauch in einer Übersicht darzustellen. Ergänzend zu dem Beschaffungsleitfaden stellt das UBA zudem einen online zugänglichen Anbieterfragebogen zur Verfügung, den die öffentlichen Auftraggeber als Anlage zum Leistungsverzeichnis nutzen können.

Für Fragen steht Ihnen Ihr Ansprechpartner Herr RA Florian Bretzel (zum Profil von Herrn RA Florian Bretzel) gerne zur Verfügung.

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