Seit März 2021 betreibt das Bundeskartellamt das neu eingerichtete Wettbewerbsregister. Es stellt den öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern Informationen darüber zur Verfügung, ob ein Unternehmen, das sich als Bieter an einem Vergabeverfahren beteiligt, wegen einschlägiger Wirtschaftsdelikte verurteilt worden ist. Eine Eintragung kann dann je nach Schwere und Art der Straftat oder Ordnungswidrigkeit zum Ausschluss von dem öffentlichen Vergabeverfahren führen.

Das Wettbewerbsregister kann seit Dezember 2021 von den öffentlichen Auftraggebern abgefragt werden. Seit dem 01.Juni 2022 sind öffentliche Auftraggeber bei Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert von mindestens 30.000 Euro nunmehr verpflichtet, das Wettbewerbsregister vor Erteilung des Zuschlags abzufragen. Außerdem haben seit Anfang Juni auch Unternehmen und natürliche Personen die Möglichkeit, Auskunft über die sie betreffenden Eintragungen im Wettbewerbsregister zu erhalten. 

Der Pflicht zur Abfrage kann ein öffentlicher Auftraggeber nur nachkommen, wenn er sich als öffentlicher Auftraggeber registriert hat. Erst durch die Registrierung kann das Wettbewerbsregister genutzt werden. Entsprechende Informationen zur Registrierung hat das Bundeskartellamt hier bereitgestellt. Am 27.05.2022 gab das Bundeskartellamt ferner bekannt, dass die Registrierung als projektbezogener Auftraggeber nunmehr auch möglich ist. Informationen und einen Leitfaden für projektbezogene Auftraggeber finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Wettbewerbsregister finden Sie in unserem Blog-Beitrag „Das Wettbewerbsregister aus Unternehmersicht“.

Für Fragen steht Ihnen Ihre Ansprechpartnerin Frau Prof. Dr. Angela Dageförde (zum Profil von Prof. Dr. Angela Dageförde) gerne zu Verfügung.